Kosten & Pflegekasse
Was kostet Belivia, und was übernimmt die Pflegekasse?
Wir erklären verständlich, welche Möglichkeiten es geben kann, welche Informationen hilfreich sind und was im persönlichen Gespräch geprüft werden sollte.
Gemeinsam die Möglichkeiten klären
Welche Möglichkeiten der Entlastungsbetrag in Ihrer Situation eröffnet, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Wir nehmen uns Zeit, das im Gespräch zu klären.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege grundsätzlich Zugang zum sogenannten Entlastungsbetrag. Er beläuft sich derzeit auf bis zu 131 Euro monatlich.
Da Belivia als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist, können Sie den Entlastungsbetrag bei uns einsetzen. Im Gespräch klären wir, welche Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, hängt von der persönlichen Situation und dem Pflegegrad ab. Wir unterstützen bei der Orientierung und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.
131 €
monatlicher Entlastungsbetrag
nach § 45b SGB XI
- Gilt für die Pflegegrade 1 bis 5
- Für häuslich Pflegebedürftige
- Voraussetzungen im Gespräch klären
- Nicht genutztes Guthaben kann grundsätzlich in spätere Monate übertragen werden, die genauen Fristen klärt Ihre Pflegekasse
Pflegegrad vorhanden?
Der Entlastungsbetrag ist bei anerkanntem Pflegegrad grundsätzlich vorgesehen. Welche Schritte in Ihrem Fall wichtig sind, klären wir gemeinsam.
Häusliche Pflege?
Wer zu Hause oder in der Häuslichkeit einer Pflegeperson lebt, erfüllt in vielen Fällen eine zentrale Grundvoraussetzung.
Passender Anbieter?
Ja. Belivia ist ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag kann für unsere Leistungen eingesetzt werden.
Unsicher, ob das für Ihre Situation passt? Wir klären das im Gespräch, unverbindlich und in Ruhe.
Jetzt anfragenWer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, können den Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen nutzen.
Den Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Wege in Ihrer Situation offenstehen, hängt unter anderem vom Pflegegrad und vom konkreten Bedarf ab.
Wichtig: Es ist kein Bargeld, das ausgezahlt wird. Wie genau der Ablauf in Ihrem Fall aussieht, hängt von Ihren Voraussetzungen ab. Wir erklären Ihnen gerne verständlich, welche Informationen für das Gespräch hilfreich sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Kurz zusammengefasst
- Pflegegrad 1 bis 5 berechtigt zum Entlastungsbetrag
- Häusliche Pflege als Voraussetzung
- Kein gesonderter Antrag auf den Betrag selbst
- Wir unterstützen bei der Orientierung zum Ablauf
- Eine verbindliche Einschätzung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen
Leistungen der Pflegekasse
Schnelle Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
Verhinderungspflege
Entlastung privater Pflegepersonen bei Urlaub, Krankheit oder Erholung.
- Haushalt
- Einkäufe
- Wäschepflege
- Alltagsaufgaben
- Begleitung & Unterstützung
Pflegegeld
Wenn Sie sich selbst oder durch private Personen pflegen lassen, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld.
- Frei verfügbar
- Unterstützt die private Pflegeperson
- Höhe abhängig vom Pflegegrad
Umwandlungsanspruch
Sie können bis zu 40 % der Pflegesachleistung in zusätzliche Unterstützungsleistungen umwandeln.
Nutzen Sie nicht die volle Sachleistung, können Sie den Restbetrag für Alltagsbegleitung einsetzen.
Weitere Leistungen der Pflegekasse
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel)
- Hausnotruf für Sicherheit im Notfall
- Wohnraumanpassung (Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes)
- Kurzzeitpflege für vorübergehende Betreuung
Wie die Zusammenarbeit abläuft
Vom ersten Gespräch bis zur Rechnung
Beratung
Wir hören zu und sagen offen, was wir leisten können und was nicht. Eine Pflegeberatung ersetzen wir nicht.
Wer zuständig ist
Wir sagen Ihnen, an welche Stelle Sie sich wenden können: Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Den Antrag stellen Sie dort.
Rechnung
Mit Pflegegrad rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Umweg über Sie. Alles darüber hinaus bekommen Sie als übersichtliche Rechnung über die geleisteten Stunden.
Was Belivia anbietet
Unsere Leistungen im Überblick
Haushaltshilfe
- Putzen und Reinigung
- Einkaufen und Besorgungen
- Haushaltstätigkeiten
- Unterstützung des häuslichen Ablaufs
Alltagsbegleitung
- Begleitung bei täglichen Aktivitäten
- Gesellschaft leisten
- Unterstützung bei Mobilität
- Strukturierung des Tages
Flexible Unterstützung
- Stundenweise Betreuung
- Tageweise Unterstützung
- Flexible Terminabsprachen
- Individuelle Absprachen
Belivia ist ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Damit können Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für unsere Leistungen einsetzen. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Was ist, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Auch ohne Pflegegrad können Sie Belivia in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden die Leistungen als Selbstzahler abgerechnet. Die Konditionen besprechen wir gerne individuell.
Wenn bereits ein konkreter Unterstützungsbedarf besteht, kann es sinnvoll sein, die persönliche Situation zunächst einzuordnen. Im Gespräch besprechen wir, welche Informationen dafür hilfreich sind.
Genaue Preisangaben machen wir auf Anfrage, der Umfang und die Art der Leistung spielen dabei eine Rolle. Sprechen Sie uns einfach an, wir informieren Sie offen und transparent.
Wie der Ablauf funktioniert
Pflegegrad und Situation klären
Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Optionen es gibt.
Voraussetzungen einordnen
Wir besprechen gemeinsam, welche Angaben und Unterlagen für die weitere Klärung hilfreich sein können.
Unterstützung passend planen
Wenn alles geklärt ist, planen wir die vereinbarte Unterstützung passend zu Ihrer Situation.
Entlastungsbetrag nutzen, wie das geht
Wir erklären Ihnen in einem kurzen Gespräch, was in Ihrem konkreten Fall möglich ist, und begleiten Sie durch die nächsten Schritte.
Häufige Fragen zu Kosten & Pflegekasse
Was kostet eine Stunde bei Belivia?
Konkrete Stundenpreise nennen wir auf Anfrage, da der Umfang und die Art der Leistung eine Rolle spielen. Sprechen Sie uns an, wir sind transparent und erklären Ihnen die Konditionen verständlich.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend nutzen?
Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann grundsätzlich in spätere Monate übertragen werden. Die genauen Übertragungsfristen richten sich nach den Vorgaben Ihrer Pflegekasse. Klären Sie das am besten direkt dort, wir geben Ihnen gerne eine erste Orientierung.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist bei anerkanntem Pflegegrad grundsätzlich vorgesehen. Welche Schritte in Ihrem Fall relevant sind und welche Voraussetzungen geprüft werden sollten, besprechen wir gerne verständlich mit Ihnen.
Wie wird geklärt, ob der Entlastungsbetrag genutzt werden kann?
Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, hängt von der persönlichen Situation und dem Pflegegrad ab. Eine verbindliche Einschätzung erfolgt im Gespräch nach Prüfung der relevanten Angaben.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag aufgebraucht ist?
Wenn der Betrag für den Monat ausgeschöpft ist, können weitere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Wir informieren Sie transparent, bevor das der Fall ist.
Zum Nachlesen
Wir haben den Entlastungsbetrag ausführlicher aufgeschrieben, mit den beiden Punkten, an denen es in der Praxis am häufigsten hakt.
Entlastungsbetrag einfach erklärtFragen zu Kosten oder Pflegekasse?
Wir erklären Ihnen alles verständlich und helfen bei den notwendigen Schritten, unverbindlich und in Ruhe.
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