Ratgeber
Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt
Der Antrag selbst ist in fünf Minuten gestellt. Entscheidend ist, was danach passiert, und darauf kann man sich vorbereiten.
Der Antrag ist der einfachste Teil
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt, und die sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Antrag genügt: ein Anruf oder ein kurzes Schreiben mit der Bitte, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Ein Formular ist nicht nötig, um den Antrag zu stellen.
Wichtig ist das Datum. Leistungen werden in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab dem Tag der Begutachtung. Wer zögert, verschenkt Zeit, in der bereits Ansprüche bestanden hätten.
Stellen kann den Antrag die betroffene Person selbst oder jemand mit Vollmacht. Angehörige können unterstützen, brauchen für den Antrag im eigenen Namen aber eine entsprechende Bevollmächtigung.
Die Begutachtung
Nach dem Antrag meldet sich ein Gutachter zu einem Termin, meist zu Hause. Beurteilt wird nicht, welche Krankheiten vorliegen, sondern wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigt. Das ist ein wichtiger Unterschied und der häufigste Grund für Missverständnisse.
Betrachtet werden mehrere Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich am Ende der Pflegegrad.
Der Termin dauert meist etwa eine Stunde. Es ist sinnvoll, dass eine vertraute Person dabei ist, die den Alltag kennt und ergänzen kann, was der betroffenen Person selbst nicht einfällt oder unangenehm ist.
Worauf es beim Termin ankommt
Der verbreitetste Fehler ist, sich besser darzustellen, als der Alltag tatsächlich ist. Das passiert selten aus Absicht. Viele Menschen möchten nicht hilfsbedürftig wirken, und an einem guten Tag geht vieles, was an einem schlechten nicht geht.
Hilfreich ist es deshalb, vorher über ein bis zwei Wochen kurz mitzuschreiben, was im Alltag schwerfällt und wo jemand hilft: Anziehen, Waschen, Einkaufen, Kochen, Medikamente, nächtliches Aufstehen, Termine. Diese Notizen sind beim Termin mehr wert als jede Erinnerung aus dem Moment.
Beschreiben Sie den durchschnittlichen Tag, nicht den besten. Und lassen Sie nichts weg, weil es unwichtig erscheint. Genau die kleinen, täglich wiederkehrenden Dinge sind es, die in die Bewertung einfließen.
Wenn der Bescheid nicht passt
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Dafür gilt eine Frist, die im Bescheid selbst genannt wird und die Sie unbedingt beachten sollten. Ein kurzer, fristwahrender Widerspruch reicht zunächst, die Begründung kann nachgereicht werden.
Sinnvoll ist es, sich vorher das Gutachten zusenden zu lassen. Sie haben ein Recht darauf, und erst damit lässt sich erkennen, an welcher Stelle die Einschätzung von Ihrem Alltag abweicht.
Unterstützung bei einem Widerspruch bekommen Sie kostenlos bei Pflegestützpunkten, bei Sozialverbänden und über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Und Belivia?
Wir sind keine Pflegeberatung und geben keine rechtliche Auskunft. Was wir tun können: zuhören, den Ablauf verständlich einordnen und sagen, an welche Stelle Sie sich am besten wenden.
Unverbindlich fragenStand: August 2026. Dieser Text erklärt, wie die Leistung grundsätzlich funktioniert. Er ersetzt keine Beratung und keine verbindliche Auskunft. Beträge, Voraussetzungen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist immer das, was Ihre Pflegekasse Ihnen schriftlich mitteilt. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie unter anderem bei den Pflegestützpunkten und über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch haben.
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